Preise für meine Dienstleistungen

Als freiberuflicher Sachverständiger für Gebäudeschäden und Bauingenieur biete ich Ihnen eine transparente und faire Preisgestaltung für alle meine Dienstleistungen an. Mein Fokus liegt darauf, Ihnen eine kompetente und zuverlässige Beratung sowie die bestmögliche Unterstützung bei Ihren Bauvorhaben zu bieten. 

Preise für Sachverständigenleistungen
Für meine Tätigkeit als Sachverständiger für Gebäudeschäden rechne ich gemäß dem Honorar- und Leistungsverzeichnis der Bauexperts Sachverständigenorganisation ab. Diese Abrechnungsmethode gewährleistet eine faire und nachvollziehbare Kostenstruktur.


Beispielrechnung für eine Sachverständigenleistung:
Stellen Sie sich vor, es wird ein Gutachten für einen Wasserschaden in einem Einfamilienhaus benötigt. Die Erstellung des Gutachtens dauert 3 Stunden. Nach Honorar- und Leistungsverzeichnis beträgt die Vergütung für Sachverständige in der Regel 160 € pro Stunde. Zusätzlich wird eine Ortsterminpauschale für die Beweisaufnahme erhoben.

Im Rahmen der Ortsterminpauschale ist auch eine rein mündliche Beratung möglich. Hierbei wird lediglich ein Honorar in Höhe von 499€ fällig.

Ortsterminspauschale: 499 € (Inklusive Anfahrt. Der Gesamtzeitaufwand für die Begutachtung beträgt 2 Stunden, jede weitere Stunde wird anteilig mit dem Stundensatz von 160 € abgerechnet.)
Stundensatz: 160 €
Arbeitszeit Gutachtenerstellung: 3 Stunden
Gesamt: 499 € + 3 x 160 € = 979 €
Zusätzlich können Aufwandsentschädigungen und weitere Auslagen (z.B. Laborpreise) hinzukommen. 


Preise für Bauingenieurleistungen nach HOAI
Für Bauingenieurleistungen, wie beispielsweise die Planung und Erstellung von Bauanträgen, erfolgt die Abrechnung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die HOAI bietet eine klare Struktur und Orientierung für die Vergütung von Planungsleistungen und ermöglicht es Ihnen, bereits im Vorfeld eine verlässliche Kostenkalkulation vorzunehmen.


Beispielrechnung für die Planung eines Einfamilienhauses:
Angenommen, Sie möchten ein Einfamilienhaus mit einer Bausumme von 300.000 € planen. Die Honorarzone für solche Projekte ist in der Regel die Honorarzone III. Das Honorar für die gesamte Planungsleistung beträgt nach HOAI etwa 13% der Baukosten.
Bausumme: 300.000 E€
Prozentsatz (HOAI): 13%
Gesamt: 39.000 €
Dieses Honorar deckt alle notwendigen Leistungen ab, die für die Planung und Genehmigung Ihres Bauvorhabens erforderlich sind. Auch hier werden Sie im Vorfeld über alle anfallenden Kosten detailliert informiert, um volle Transparenz zu gewährleisten. Das Honorar für die Beauftragung von einzelnen Leistungsphasen lässt sich anhand der Gesamtsumme prozentual berechnen. 


Transparenz und Verlässlichkeit
Meine Zielsetzung ist es, Ihnen nicht nur fachlich hochwertige Leistungen zu bieten, sondern auch eine klare und nachvollziehbare Preisstruktur. Unvorhergesehene Kosten und versteckte Gebühren gibt es bei mir nicht.
Wenn Sie weitere Fragen zu meinen Dienstleistungen oder den entsprechenden Preisen haben, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Anliegen und sichern eine kompetente und faire Abwicklung.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Kosten für Ihr individuelles Projekt.